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Schufa-Auskunft als Vermieter: Bonitätsprüfung rechtssicher durchführen

Veröffentlicht: 24. Dezember 2025 Lesezeit: ~16 Minuten Aktualisiert: 25. Dezember 2025

Wer eine Wohnung vermietet, geht eine langfristige Beziehung mit dem Mieter ein - inklusive eines finanziellen Vertrauensvorschusses.

Das Problem: Als Vermieter möchte man sicherstellen, dass der künftige Mieter die Miete zuverlässig zahlen kann und keine negativen Überraschungen drohen. Niemand will an Mietnomaden oder chronische Nichtzahler geraten, die Mietausfälle verursachen. Aber wie lässt sich die Zahlungsfähigkeit eines fremden Menschen einschätzen?

Die Lösung: In Deutschland hat es sich etabliert, von Mietinteressenten eine Schufa-Auskunft einzuholen. Diese Bonitätsauskunft bietet Vermietern Einblick in die finanzielle Vergangenheit und Kreditwürdigkeit potenzieller Mieter. Im folgenden Artikel erklären wir, was eine Schufa-Auskunft genau ist, in welchem Rahmen Vermieter sie anfordern dürfen und wie man die erhaltenen Informationen richtig nutzt - immer unter Beachtung von Datenschutz und Fairness.

Was ist eine Schufa-Auskunft?

Die Schufa-Auskunft ist ein Bericht der gleichnamigen Institution Schufa (Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung). Die Schufa sammelt und speichert Daten zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen in Deutschland. Dazu zählen z. B. Informationen über laufende Kredite, Handyverträge, Kreditkarten, Bankkonten und ob diese finanziellen Verpflichtungen regelmäßig bedient wurden. Kernstück der Auskunft ist der Schufa-Score - ein Zahlenwert (als Prozentsatz), der die Ausfallwahrscheinlichkeit einer Person statistisch einschätzt. Einfach gesagt: Ein Score von nahe 100 % bedeutet sehr hohe Bonität (geringes Risiko, dass jemand zahlungsunfähig wird), während ein deutlich niedrigerer Score auf eine erhöhte Ausfallgefahr hindeutet. Zusätzlich listet die Schufa-Auskunft eventuelle Negativeinträge auf, zum Beispiel nicht beglichene Rechnungen, Mahnbescheide, titulierte Forderungen oder eine private Insolvenz. Keine Angst: Alltägliche Rechnungen oder Mietzahlungen selbst werden nicht an die Schufa gemeldet - es geht primär um Kredite und zahlungsrelevante Verträge.

Für Vermieter ist vor allem wichtig: Gibt es Negativmerkmale? Ein Mietinteressent ohne negative Einträge und mit hohem Score kann als finanziell zuverlässig gelten. Zeigt die Auskunft hingegen harte Negativmerkmale (etwa laufende Inkassoverfahren oder Kreditausfälle), ist Vorsicht geboten. Die Schufa-Auskunft ist also ein objektives Kriterium, um die Zahlungsfähigkeit eines Interessenten einzuschätzen, zusätzlich zu anderen Faktoren wie Einkommen oder persönlichem Eindruck.

Darf der Vermieter eine Schufa-Auskunft verlangen?

Rechtlich gesehen gibt es keinen direkten gesetzlichen Anspruch des Vermieters, von jedem Mietinteressenten eine Schufa-Bonitätsauskunft zu verlangen. Das bedeutet: Ein Interessent ist nicht per Gesetz verpflichtet, ungefragt seine Schufa-Daten offenzulegen. Allerdings ist die Praxis auf dem Wohnungsmarkt eine andere: In Gebieten mit knappen Wohnraum fordern nahezu alle Vermieter von ihrem Wunschkandidaten eine Schufa-Auskunft, bevor sie den Mietvertrag abschließen.

Wichtig zu wissen: Eine Schufa-Abfrage darf nur mit Einwilligung der Person erfolgen. Als privater Vermieter können Sie nicht eigenmächtig bei der Schufa Informationen über einen Interessenten abrufen - dafür bräuchten Sie einen Vertrag mit der Schufa und die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen. In der Praxis läuft es daher üblicherweise so, dass der Mietinteressent selbst seine Schufa-Auskunft beantragt und dem Vermieter vorlegt. Das gilt sowohl für private Einzelvermieter als auch für Hausverwaltungen oder Makler, die im Auftrag vermieten.

Wann darf man die Auskunft verlangen? Sie sollten die Vorlage einer Schufa-Auskunft erst im fortgeschrittenen Stadium der Mieterauswahl ansprechen. Es ist üblich, dass ein Vermieter die Auskunft von den vielversprechendsten Bewerbern anfordert, spätestens bevor der Mietvertrag unterschrieben wird. Bereits im Inserat auf eine Pflicht zur Schufa-Auskunft hinzuweisen, kann sinnvoll sein - so wissen Interessenten, was auf sie zukommt. Unzulässig wäre es hingegen, direkt bei der allerersten Wohnungsbesichtigung von jedem x-beliebigen Besucher eine Schufa-Auskunft zu verlangen. Hier fehlt noch eine konkrete Aussicht auf Vertragsabschluss, und es ginge zu weit, dutzendfach sensible Daten zu sammeln. Besser: Nach der Besichtigung, wenn Sie eine engere Auswahl treffen, bitten Sie diese Kandidaten um die Bonitätsauskunft.

Beachten Sie auch: Niemand kann gezwungen werden, eine Schufa-Auskunft abzugeben - aber in der Praxis wird ein Bewerber ohne Auskunft kaum zum Zuge kommen, da der Vermieter sich dann für einen transparenteren Kandidaten entscheidet. Das heißt, auch ohne rechtliche Pflicht läuft es meist darauf hinaus, dass seriöse Interessenten freiwillig ihre Bonitätsinformationen offenlegen, um ihre Chancen zu erhöhen.

Warum ist die Schufa-Auskunft für Vermieter so wichtig?

Risikominimierung: Der Hauptgrund, warum Vermieter Wert auf eine Schufa-Auskunft legen, ist die Reduzierung des Mietausfallrisikos. Die Auskunft hilft einzuschätzen, ob der potenzielle Mieter finanziell zuverlässig ist. Negativeinträge (z. B. Schulden, ungeklärte Mahnverfahren) können Warnsignale sein, dass es in der Vergangenheit Zahlungsschwierigkeiten gab. Vermieter möchten vermeiden, an jemanden zu vermieten, der seine Miete möglicherweise nicht zahlen kann oder will - die Schufa-Auskunft ist hier ein wichtiger Sicherheitsfilter.

Vertrauensbildung: Umgekehrt kann eine positive Schufa-Auskunft Vertrauen schaffen. Ein Interessent, der freiwillig eine einwandfreie Bonitätsauskunft vorlegt, zeigt damit Offenheit und Seriosität. Für den Vermieter ist das ein gutes Zeichen: Er hat es vermutlich mit einer Person zu tun, die ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommt und nichts zu verbergen hat. Dieses gegenseitige Vertrauen ist eine gute Basis für ein langfristiges Mietverhältnis. Viele Mieter wissen inzwischen, dass die Schufa-Auskunft erwartet wird, und legen sie proaktiv ihren Bewerbungsunterlagen bei - das erleichtert dem Vermieter die Entscheidung.

Objektive Entscheidungsgrundlage: Anders als der persönliche Eindruck oder vage Zusicherungen liefert die Schufa-Auskunft harte Fakten. Zusammen mit Gehaltsnachweisen und der Selbstauskunft des Mieters ergibt sich ein objektives Bild der Bonität. Das hilft Vermietern, eine nachvollziehbare Entscheidung zu treffen, wenn mehrere Bewerber zur Auswahl stehen. Natürlich sollte man nie allein auf einen Scorewert vertrauen - aber die Auskunft ist ein wichtiges Puzzle-Teil im Gesamtbild. Sie macht den Auswahlprozess fairer und sachlicher, da jeder ernsthafte Bewerber denselben Nachweis erbringen muss.

Kurz gesagt: Die Schufa-Auskunft ist aus Vermietersicht Gold wert, um böse Überraschungen zu vermeiden. Sie ersetzt zwar nicht die Prüfung von Einkommensnachweisen oder ein gesundes Bauchgefühl, aber sie ergänzt diese durch eine verlässliche Bonitätsprüfung.

Wie bekommen Vermieter und Mieter die Schufa-Auskunft?

Für Vermieter gibt es zwei Wege, an die Bonitätsinformationen zu gelangen:

  1. Mietinteressent legt eigene Schufa-Auskunft vor: Dies ist der gängigste und unkomplizierteste Weg. Der Mietinteressent beantragt bei der Schufa (oder einer ihrer Vertriebspartner) eine Bonitätsauskunft über sich selbst und überreicht diese dem Vermieter. Die Schufa bietet online und in vielen Bankfilialen kostenpflichtige “Schufa-BonitätsAuskunft”-Zertifikate an, die speziell für Vermietungszwecke gedacht sind. Sie kosten derzeit um die 30 Euro (Stand: aktuell) und enthalten auf einer kompakten Übersicht, ob Negativmerkmale vorliegen oder nicht. Alternativ kann ein Mieter einmal pro Jahr kostenlos eine Datenkopie (nach Art. 15 DSGVO, früher § 34 BDSG) bei der Schufa anfordern. Diese ist ausführlicher und kostenlos, aber oft etwas unübersichtlich, weil wirklich alle Einträge aufgeführt sind. Viele Mieter investieren daher lieber in das offizielle Zertifikat, um dem Vermieter eine saubere Übersicht zu bieten. Als Vermieter sollten Sie dem Interessenten mitteilen, welche Form der Auskunft Sie akzeptieren (die meisten nehmen natürlich das offizielle Dokument oder eine Kredit-Auskunft von ausgewählten Stellen).
  2. Vermieter holt mit Einwilligung des Mieters die Auskunft ein: Einige professionelle Vermieter oder Hausverwaltungen nutzen externe Auskunfteien oder haben einen Zugang zur Schufa, um Bonitätsprüfungen durchzuführen. In diesem Fall muss der Mietbewerber schriftlich einwilligen (zum Beispiel im Rahmen der Mieterselbstauskunft, indem er ein Kästchen ankreuzt “Ich bin einverstanden, dass eine Schufa-Auskunft eingeholt wird”). Der Vermieter kann dann über einen Dienstleister oder die Schufa selbst (sofern er Vertragspartner ist) die Bonitätsprüfung online durchführen. Hinweis: Die meisten privaten Kleinvermieter haben diese Möglichkeit nicht, da sie keinen direkten Vertrag mit der Schufa haben. Für sie bleibt es beim oben genannten Vorgehen - der Interessent bringt die Auskunft mit. Sollte man selbst die Abfrage machen können, muss man die Richtlinien der Schufa einhalten und die erhaltenen Daten genau so vertraulich behandeln wie ein vom Mieter vorgelegtes Dokument.

In beiden Fällen gilt: Der Mieter muss zustimmen. Ohne Einwilligung läuft nichts. Und die Einwilligung sollte freiwillig sein - aber wie erwähnt, werden seriöse Mietinteressenten in der Regel zustimmen, da sie ja die Wohnung haben möchten.

Praktischer Tipp: Bitten Sie den Bewerber, die Schufa-Auskunft zur Besichtigung (falls er sie schon hat) oder zum zweiten Termin mitzubringen. Falls er noch keine hat, geben Sie ihm ein paar Tage Zeit, diese zu beschaffen. Die Schufa-Auskunft ist heute oft sofort online abrufbar (der Interessent kann sie ausdrucken), oder er bekommt sie innerhalb weniger Tage per Post. Planen Sie diesen Schritt in den Auswahlprozess ein, um keine Zeit zu verlieren, aber drängen Sie den Bewerber nicht unhöflich - es ist sein gutes Recht, Fragen dazu zu stellen oder die Daten persönlich zu übergeben statt per unsicherer E-Mail.

Was steht in der Schufa-Auskunft und wie interpretiert man sie?

Eine typische Schufa-Bonitätsauskunft für Vermieter besteht aus einer kompakten Übersicht. Folgende Punkte sind für Sie als Vermieter relevant:

  • Persönliche Daten des Mieters: Name, Geburtsdatum und Anschrift des Mietinteressenten, damit Sie sehen, dass die Auskunft auch wirklich zu der Person gehört (achten Sie darauf, dass die Personalausweis-Daten mit dem Dokument übereinstimmen, falls Sie Einsicht nehmen).
  • Negativmerkmale: Hier wird aufgeführt, ob der Person schwerwiegende Zahlungsausfälle zugeschrieben werden. Das kann z. B. lauten “Es liegen keine Negativmerkmale vor” - was ideal ist. Oder es sind konkrete Einträge genannt, etwa offene Forderungen bei Gläubigern, ein Haftbefehl zur Vermögensauskunft, eidesstattliche Versicherungen oder Insolvenzverfahren. Falls Negativmerkmale vorhanden sind, sollten Sie diese sehr ernst nehmen. Es bedeutet, der Bewerber hatte in der Vergangenheit so gravierende Zahlungsprobleme, dass es zu offiziellen Mahnverfahren oder ähnlichem kam.
  • Schufa-Score: Oft wird ein Scorewert angegeben, teils in Prozent, teils als Rankingkategorie. Ein hoher Score (z. B. > 95 %) signalisiert, dass statistisch gesehen kaum Ausfallrisiko besteht - solche Werte haben die meisten Menschen ohne größere Kredithistorie oder Zahlungsprobleme. Mittlere Scores (90-95 %) sind immer noch okay, können aber z. B. auf bereits vorhandene Kredite (z. B. Immobilienfinanzierung) hindeuten. Alles deutlich unter 90 % sollte man nachfragen: Hier könnte es sein, dass in der Vergangenheit Zahlungen unpünktlich waren oder bereits Kredite geplatzt sind. Wichtig: Der Score ist eine Momentaufnahme und wird von der Schufa regelmäßig neu berechnet. Kleine Verschlechterungen können viele Gründe haben (mehr Anfragen, ein neuer Kredit etc.), das muss nicht gleich ein K.-o.-Kriterium sein. Schauen Sie also nicht nur auf die Zahl, sondern auf Negativ-Einträge. Wenn kein einziger Negativvermerk existiert, kann man auch mit einem durchschnittlichen Score leben, insbesondere wenn Einkommen und restliche Umstände passen.
  • Verträge/Konten: Die ausführliche Selbstauskunft (die kostenlose Variante) listet auch auf, bei welchen Banken Konten bestehen, welche Kredite laufen usw. Das offizielle Vermieter-Zertifikat tut dies aus Datenschutzgründen normalerweise nicht (es beschränkt sich auf die Bonitätsaussage). Als Vermieter brauchen Sie diese Details auch gar nicht - es reicht zu wissen, dass keine negativen Zahlungsverfehlungen vorliegen. Sollte Ihnen doch mal eine ausführliche Schufa-Auskunft vorgelegt werden, die z. B. fünf Kreditkarten und zwei Kreditverträge aufführt, lassen Sie sich dadurch nicht verwirren: Wichtig sind weiterhin nur offene Zahlungsverzüge oder extreme Überschuldungstendenzen. Viele Kreditverträge können auch bedeuten, dass der Mieter stets pünktlich alles bedient hat (sonst stünden dort Negativeinträge).

Wie geht man mit den Informationen um? Falls die Schufa-Auskunft makellos ist (keine negativen Einträge, guter Score), können Sie als Vermieter deutlich beruhigter zusagen - vorausgesetzt, auch Gehaltsnachweise und persönlicher Eindruck stimmen. Finden sich leichte Auffälligkeiten (z. B. ein erledigter Mahnbescheid aus der Vergangenheit), sprechen Sie den Kandidaten ruhig darauf an. Vielleicht gab es eine einmalige Notlage oder eine vergessene Rechnung, die mittlerweile beglichen ist. Entscheiden Sie mit Augenmaß: Ein einzelner erledigter Negativeintrag muss nicht zwangsläufig bedeuten, dass der Interessent ungeeignet ist - Transparenz und ehrliche Kommunikation können hier helfen. Gibt es hingegen schwerwiegende Negativeinträge (offene, unbezahlte Forderungen, eidesstattliche Versicherung, laufende Inkasso-Prozesse), ist es in der Regel vernünftig, sich für einen anderen Bewerber zu entscheiden. Das mag hart erscheinen, aber Sie tragen als Vermieter ein hohes finanzielles Risiko, wenn Sie jemanden mit solcher Vorgeschichte wählen.

Tipps für Vermieter im Umgang mit der Schufa-Auskunft

Der Einsatz der Schufa-Auskunft will gut überlegt und korrekt umgesetzt sein. Hier einige konkrete Tipps, damit Sie als Vermieter fair und rechtssicher handeln:

  • Transparenz gegenüber Bewerbern: Teilen Sie potenziellen Mietern frühzeitig mit, dass Sie im Rahmen der Entscheidungsfindung eine Bonitätsauskunft benötigen. Ideal ist es, bereits in der Wohnungsanzeige oder spätestens beim Besichtigungstermin darauf hinzuweisen: “Bitte bringen Sie zur zweiten Besichtigung eine Schufa-Auskunft mit”. So fühlen sich Interessenten nicht überrumpelt und haben Zeit, eine aktuelle Auskunft zu besorgen.
  • Datenschutz beachten: Gehen Sie vertraulich mit den erhaltenen Auskünften um. Die Schufa-Daten sind höchst sensible persönliche Informationen. Nutzen Sie sie ausschließlich zur Mieterauswahl und bewahren Sie sie sicher auf. Bewerber, die die Wohnung nicht bekommen, haben ein Recht darauf, dass ihre Unterlagen (inklusive Schufa-Auskunft) vernichtet oder zurückgegeben werden. Machen Sie am besten direkt deutlich, dass Sie die Daten nach Abschluss des Auswahlverfahrens löschen oder zerstören. Das schafft Vertrauen und zeigt, dass Sie verantwortungsvoll mit Privatinformationen umgehen.
  • Schriftliche Einwilligung einholen: Lassen Sie sich die Vorlage der Schufa-Auskunft (oder eine von Ihnen durchgeführte Abfrage) immer schriftlich genehmigen. Meist passiert das, indem der Bewerber die Auskunft freiwillig überreicht - das impliziert die Einwilligung. Wenn Sie selbst eine Abfrage starten (über einen Makler oder Dienst), lassen Sie den Interessenten ein kurzes Formular unterschreiben, in dem er zustimmt. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls es datenschutzrechtliche Nachfragen gibt.
  • Ganzheitliche Betrachtung: Nutzen Sie die Schufa-Auskunft als einen Baustein von mehreren. Achten Sie ebenso auf das Einkommen (lassen Sie sich Gehaltsnachweise oder eine Arbeitgeberbescheinigung zeigen), die Beschäftigungssituation (ein unbefristeter Arbeitsvertrag gibt Sicherheit), und vielleicht sogar persönliche Referenzen oder Vormieterbescheinigungen. Manchmal stellen Vormieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung aus, die bestätigt, dass keine Mietrückstände bestehen - auch das kann hilfreich sein. Kurzum: Bewerten Sie den Bewerber umfassend. Eine blitzsaubere Schufa nützt wenig, wenn das Einkommen die Miete kaum deckt; umgekehrt kann ein kleiner Schufa-Makel vielleicht durch ein sehr gutes, stabiles Einkommen relativiert werden.
  • Alternativen in Betracht ziehen: Sollte ein an sich passender Mietinteressent keine Schufa-Auskunft liefern können oder wollen (etwa weil er neu aus dem Ausland kommt und keine Schufa-Historie hat), prüfen Sie alternative Sicherheiten. Eine Möglichkeit ist z. B. die Mietkautionsbürgschaft oder eine höhere Kaution, wobei Letztere gesetzlich auf drei Nettokaltmieten begrenzt ist. Bei einer Mietkautionsversicherung übernimmt eine Bank oder Versicherung die Absicherung - diese Institute prüfen ebenfalls die Bonität des Mieters. Lehnt eine Kautionsbürgschaft den Bewerber ab, wäre das wiederum ein Warnsignal. In jedem Fall: Lassen Sie sich nicht allein durch Mitleid oder Zeitdruck zu einer Entscheidung ohne Bonitätsnachweis drängen. Ein solventer Mieter ist das A und O für ein stressfreies Vermieterdasein.

FAQ: Schufa-Auskunft für Vermieter

Darf ich als Vermieter wirklich eine Schufa-Auskunft verlangen? Ja, grundsätzlich ist es legitim, von Mietinteressenten eine Bonitätsauskunft (z. B. von der Schufa) anzufordern - mit ihrer Zustimmung. Ein rechtlicher Zwang besteht zwar nicht, aber es hat sich als Standard etabliert. Sie sollten fairerweise bereits im Vorfeld ankündigen, dass Sie eine Auskunft wünschen, und diese erst von denjenigen anfordern, die ernsthaft für den Mietvertrag in Frage kommen. Ohne Einwilligung des Mieters dürfen Sie keine Schufa-Daten einholen. In der Praxis wissen aber die meisten Bewerber, dass dieser Nachweis erwartet wird, und stellen ihn freiwillig zur Verfügung, um ihre Chancen auf die Wohnung zu verbessern.

Wer trägt die Kosten für die Schufa-Auskunft - Vermieter oder Mieter? Üblicherweise trägt der Mietinteressent die Kosten für seine Bonitätsauskunft. Die meisten Bewerber bringen bereits eine aktuelle Auskunft mit, die sie auf eigene Rechnung bei der Schufa oder einer Auskunftei (z. B. über ein Online-Portal oder die Hausbank) angefordert haben. Eine solche Auskunft kostet etwa 30 Euro und gilt dann als Nachweis für mehrere Bewerbungen, da man Kopien davon an verschiedene Vermieter geben kann. Als Vermieter müssen Sie diese Kosten nicht erstatten. In seltenen Fällen holen Vermieter selbst die Auskunft ein (mit Erlaubnis); dann würden die Kosten bei Ihnen liegen, aber dies ist eher unüblich bei privaten Vermietungen. Tipp: Fordern Sie keine teuren “Mieterauskunft-Pakete” von Bewerbern, die weit mehr kosten - die einfache Schufa-Bonitätsauskunft reicht völlig aus.

Wie aktuell sollte die Schufa-Auskunft sein? Eine Schufa-Auskunft ist immer eine Momentaufnahme. Vermieter verlangen meist, dass die vorgelegte Auskunft nicht älter als 2-3 Monate ist. Frischer ist natürlich besser. Wenn Ihnen ein Interessent ein Dokument von vor einem Jahr zeigt, bitten Sie um eine Aktualisierung, da sich in einem Jahr viel ändern kann. Im Idealfall holt der Mieter die Auskunft gezielt für die Bewerbung ein, dann hat sie den aktuellen Monat als Datum. Achten Sie auf das Ausstellungsdatum auf dem Schreiben. Eine ganz frisch datierte Auskunft gibt Ihnen die größte Sicherheit, dass keine neuen Schulden oder Negativeinträge bis zum Einzugszeitpunkt hinzugekommen sind.

Was tun, wenn ein Bewerber eine negative Schufa hat? Kommt bei einem Interessenten ein Negativmerkmal ans Licht (z. B. ein offenstehender Zahlungsbetrag oder ein schlechter Score), sollten Sie das Gespräch suchen. Fragen Sie höflich nach Hintergründen: Manchmal handelt es sich um Missverständnisse oder längst erledigte Dinge, die nur noch nicht aus der Akte gelöscht sind. Lassen Sie sich ggf. Belege zeigen (etwa eine Quittung, dass die Schuld beglichen wurde). Am Ende müssen Sie abwägen: Ist das Risiko vertretbar oder nicht? Hat der Bewerber z. B. ein Top-Einkommen und nur einen kleinen “Ausrutscher” in der Vergangenheit, könnten Sie über eine zusätzliche Absicherung nachdenken (z. B. einen Bürgen oder die erwähnte Kautionsbürgschaft). Fühlen Sie sich aber unwohl und gibt es andere gute Bewerber, ist es legitim, jemandem mit negativer Schufa abzusagen. Wichtig: Sachlich bleiben - teilen Sie dem Bewerber mit, dass die Bonitätsprüfung leider Bedenken ergeben hat. Ausführliche Details müssen Sie nicht preisgeben. Und bitte keine Diskriminierung: Es geht einzig um finanzielle Zuverlässigkeit, nicht um persönliche Wertung.

Kann ich als Vermieter die Schufa eines Mieters selbst online abrufen? Als Privatperson haben Sie keinen direkten Online-Zugriff auf die Schufa-Daten anderer. Nur Unternehmen mit berechtigtem Interesse und Vertrag mit der Schufa können Bonitätsanfragen stellen (z. B. Banken, Telefongesellschaften, große Vermietungsgesellschaften). Ein einzelner Vermieter nutzt daher im Normalfall die vom Mieter vorgelegte Auskunft. Sollte Sie eine Hausverwaltung oder ein Makler vertreten, haben diese eventuell Zugänge zu Auskunfteien und können die Prüfung übernehmen - jedoch auch nur mit unterschriebener Einwilligung des Bewerbers. Für den normalen Vermieter gilt: Bitten Sie den Mieter, die Auskunft selbst einzuholen. Das ist datenschutzrechtlich sauber und für beide Seiten am einfachsten.

Welche Alternativen gibt es zur Schufa-Auskunft? Neben der Schufa existieren noch andere Wirtschaftsauskunfteien wie Bürgel, Boniversum oder Creditreform, die teils ähnliche Bonitätszertifikate anbieten. Die Schufa ist aber die bekannteste und wird am häufigsten verlangt. Eine weitere Alternative ist die bereits erwähnte Mieterselbstauskunft, ein Formular, in dem der Interessent Fragen zu seinen finanziellen Verhältnissen beantwortet (Einkommen, Arbeitgeber, bisherige Mietschuldenfreiheit usw.). Diese Selbstauskunft sollten Sie ohnehin von jedem Bewerber ausfüllen lassen. Sie beruht aber auf den Angaben des Mieters und nicht auf verifizierten Daten. Am sichersten ist daher die Kombination: Selbstauskunft + Schufa-Auskunft + Einkommensnachweise. Damit sind Sie als Vermieter gut informiert. Sollte ein Bewerber keine Schufa haben (z. B. Neuzuwanderer mit kurzer Wohnhistorie in Deutschland), können Gehaltsnachweise und ein unbefristeter Arbeitsvertrag plus ggf. ein Bürge als Ersatz dienen, um Ihr Ausfallrisiko zu mindern.

Fazit

Die Schufa-Auskunft ist zu einem festen Bestandteil des Vermietungsprozesses geworden. Für Vermieter bietet sie ein Stück Sicherheit und hilft, solvente von weniger solventen Bewerbern zu unterscheiden. Für Mieter bedeutet sie die Chance, Vertrauen aufzubauen - wer nichts zu verbergen hat, punktet mit einer positiven Schufa. Wichtig ist der verantwortungsvolle Umgang: holen Sie die Auskunft fair und transparent ein und nutzen Sie sie im Sinne einer sachlichen Entscheidungshilfe. Kombiniert mit gesundem Menschenverstand und weiteren Nachweisen treffen Sie so die bestmögliche Wahl für einen langfristig zuverlässigen Mieter.