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Mehrwertsteuer auf Heizöl: Höhe, Hintergründe und Tipps

Veröffentlicht: 1. Januar 2026 Lesezeit: ~7 Minuten Aktualisiert: 2. Januar 2026

Die Heizölpreise steigen seit einigen Jahren deutlich – nicht nur durch den Rohstoffpreis, sondern auch durch Abgaben. Viele Eigentümer und Mieter fragen sich daher: Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Heizöl, und gab oder gibt es Entlastungen? Immerhin wurde für Erdgas zeitweise der Steuersatz gesenkt. Dieser Artikel liefert einen Überblick über die aktuelle Mehrwertsteuer auf Heizöl (19 %), erklärt die Hintergründe der Besteuerung und gibt praxisnahe Tipps für Vermieter und Immobilienbesitzer, um mit den Heizölkosten umzugehen.

Aktueller Steuersatz: 19 % Mehrwertsteuer auf Heizöl

In Deutschland unterliegt Heizöl dem regulären Mehrwertsteuersatz von 19 %. Damit wird jeder Liter Heizöl – wie die meisten Waren und Dienstleistungen – voll besteuert. Anders als z.B. Grundnahrungsmittel (7 % MwSt) zählt Heizöl nicht zu den Gütern mit ermäßigtem Steuersatz[15]. Die Lieferung von Heizöl an Endverbraucher wird zum vollen Satz besteuert, was sich direkt im Bruttopreis widerspiegelt.

Wichtiger Hinweis: Die temporäre Steuersenkung im Rahmen des Entlastungspakets 2022 betraf nur Erdgas und Fernwärme, nicht jedoch Heizöl. Von Oktober 2022 bis März 2024 galt für Gaslieferungen der ermäßigte Satz von 7 %, um Verbraucher angesichts hoher Energiepreise zu entlasten[16]. Heizöl war von dieser Maßnahme ausgenommen und blieb in dieser Zeit weiter bei 19 %. Seit April 2024 gilt auch für Gas und Fernwärme wieder der reguläre Satz von 19 %. Somit werden sämtliche gängigen Heizenergieträger – ob Heizöl, Erdgas, Flüssiggas oder Fernwärme – aktuell wieder mit 19 % Mehrwertsteuer abgerechnet.

Warum keine Ermäßigung für Heizöl? Die Entscheidung, Heizöl nicht in die vorübergehende Steuersenkung einzubeziehen, hing mit der politischen Ausrichtung der Entlastung zusammen. Gas und Fernwärme sind in städtischen Gebieten weit verbreitet; die Steuerabsenkung sollte schnell breite Teile der Bevölkerung erreichen. Heizöl hingegen wird oft in ländlichen Regionen und Einfamilienhäusern genutzt. Eine Ausweitung der Maßnahme auf Heizöl wäre zwar technisch möglich gewesen (durch Änderung des Umsatzsteuergesetzes), wurde aber nicht umgesetzt. Für eine generelle Reduzierung auf 7 % fehlt bislang der politische Konsens – Heizöl fällt weiterhin in die Kategorie der voll besteuerten Energieprodukte.

Einfluss der Mehrwertsteuer auf den Heizölpreis

Die 19 % Mehrwertsteuer machen einen erheblichen Teil des Endpreises von Heizöl aus. Käufer zahlen den Bruttopreis, der sich aus dem Netto-Produktpreis plus aller Steuern zusammensetzt. Neben der Mehrwertsteuer schlagen beim Heizöl nämlich auch die Energiesteuer und der CO₂-Preis zu Buche, auf die wiederum MwSt. erhoben wird. Die Mehrwertsteuer wirkt also wie ein Multiplikator auf ohnehin steigende Energiekosten.

  • Beispielhafte Kostenrechnung: Kostet Heizöl netto (ohne Steuern) etwa 0,80 € pro Liter, kommen erst die festen Aufschläge hinzu (Energiesteuer, CO₂-Abgabe) und darauf 19 % MwSt. Der Verbraucher zahlt dann z.B. rund 1,00 € pro Liter brutto. Bei einer Tankfüllung von 2.000 Litern entspricht das rund 320 € allein an Mehrwertsteuer. Liegt der Netto-Literpreis höher, fällt entsprechend mehr Steuer an. Man erkennt: Ein beträchtlicher Teil der Heizölrechnung fließt an den Fiskus.
  • Steuer auf CO₂-Preis: Seit 2021 gibt es einen nationalen CO₂-Preis auf Heizöl, der schrittweise steigt (2023: 30 €/Tonne CO₂; 2024: 45 €/Tonne; 2025 geplant: 55 €/Tonne). Dieser Aufschlag erhöht den Heizölpreis spürbar – und auch darauf wird 19 % MwSt berechnet. Für 2024 entspricht der CO₂-Preis etwa 12 Cent pro Liter Heizöl (brutto)[17][18], die zusätzlich zum Produktpreis anfallen. Die Mehrwertsteuer verstärkt also die Wirkung jeder neuen Abgabe.

Unterm Strich bedeutet dies: Heizölkunden zahlen Mehrwertsteuer auf den gesamten Betrag, inklusive aller Umlagen. Für private Verbraucher (und Vermieter von Wohnraum) ist diese Steuer ein echter Kostenfaktor, denn sie kann nicht zurückgeholt oder vermieden werden. Im Unterschied zu gewerblichen Betrieben gibt es für Vermieter, die Wohnraum vermieten, keinen Vorsteuerabzug – die 19 % MwSt auf Heizöl sind Teil der Betriebskosten.

Heizölkosten in der Vermietung: Was ist zu beachten?

Bei vermieteten Immobilien mit Ölheizung können die Heizölkosten als Betriebskosten (Nebenkosten) auf die Mieter umgelegt werden. Vermieter sollten dabei Folgendes beachten:

  • Umlagefähige Kosten: Der komplette Bruttobetrag der Heizöllieferung (inklusive MwSt) ist umlagefähig, da er zur Beheizung der Mieträume dient. In der Heizkostenabrechnung wird der gesamte Rechnungsbetrag aufgeführt, eine separate Ausweisung der Mehrwertsteuer ist nicht erforderlich.
  • Verbrauchsgerechte Abrechnung: Nach der Heizkostenverordnung müssen die meisten Ölheizungen verbrauchsabhängig abgerechnet werden (z.B. über Heizkostenverteiler an den Heizkörpern). Die gekauften Heizöl-Mengen sollten sorgfältig erfasst werden, um sie korrekt den Mietern zuzuordnen. Nicht verbrauchtes Öl im Tank wird normalerweise auf das nächste Jahr vorgetragen.
  • Kein Vorsteuerabzug bei Wohnraumvermietung: Vermieter von Wohnimmobilien können die gezahlte Mehrwertsteuer auf Heizöl steuerlich nicht als Vorsteuer geltend machen. Sie fließt jedoch in die Werbungskosten ein – sprich, der gesamte Bruttobetrag mindert die steuerpflichtigen Mieteinnahmen im Rahmen der Einkommensteuer. Eine direkte Erstattung der MwSt gibt es aber nicht.

Tipp: Planen Sie Vorauszahlungen der Mieter (Heizkostenvorschüsse) ausreichend hoch ein, besonders wenn Steuern oder Abgaben steigen. So vermeiden Sie hohe Nachzahlungen.

Tipps für Vermieter und Eigentümer

  • Ölpreise beobachten und vorausschauend kaufen: Der Heizölpreis unterliegt Schwankungen. Informieren Sie sich über Marktpreise und Steueranpassungen. Größere Liefermengen auf einmal sind meist günstiger pro Liter als viele kleine Bestellungen. Falls absehbar ist, dass zum Jahreswechsel der CO₂-Preis steigt (und damit auch die MwSt-Belastung), kann es sinnvoll sein, den Tank vorher noch einmal vollzufüllen[19][20].
  • Effizienz der Heizung steigern: Jeder eingesparte Liter Heizöl spart 100 % seines Preises – und damit auch 19 % MwSt. Lassen Sie Ihre Ölheizung regelmäßig warten und optimal einstellen. Maßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich oder der Tausch alter Pumpen können den Verbrauch senken. Auch Dämmmaßnahmen am Gebäude reduzieren den Heizölbedarf. Das kommt nicht nur den Mietern zugute: Seit 2023 müssen Vermieter bei ineffizienten Gebäuden einen Teil der CO₂-Kosten selbst tragen (nach dem Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz)[21]. Energetische Verbesserungen lohnen sich also doppelt.
  • Nebenkosten transparent kommunizieren: Klären Sie Ihre Mieter über die Zusammensetzung der Heizkosten auf. Zwar müssen Sie die Mehrwertsteuer in der Abrechnung nicht extra ausweisen, aber Transparenz schafft Vertrauen. Weisen Sie darauf hin, dass staatliche Abgaben einen erheblichen Teil der Kosten ausmachen. So verstehen Mieter besser, warum Heizöl teuer ist, und sind eher bereit, energiesparend zu handeln.
  • Langfristig Alternativen prüfen: Überlegen Sie mittelfristig, ob ein Umstieg auf andere Heizsysteme sinnvoll ist. Wärmepumpen, Pelletheizungen oder Fernwärmeanschlüsse haben zwar ebenfalls ihren Preis, könnten aber von staatlichen Förderungen profitieren oder günstigere Brennstoffe nutzen. Beachten Sie jedoch, dass auch andere Energieträger der Mehrwertsteuer unterliegen (Holzpellets z.B. mit 7 % oder Strom mit 19 %). Ein Wechsel will gut kalkuliert sein, kann aber langfristig Kosten und CO₂ sparen.

Häufige Fragen zur Mehrwertsteuer auf Heizöl

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer auf Heizöl?

Auf Heizöl wird der volle Mehrwertsteuersatz von 19 % erhoben. Es gibt keine ermäßigte Steuer für Heizöl, anders als z.B. bei Lebensmitteln (7 %). Das bedeutet, dass auf den Heizölpreis und alle damit verbundenen Abgaben noch 19 % oben drauf kommen.

Gab es eine zeitweise Steuersenkung für Heizöl?

Nein. Die zeitweilige Absenkung der MwSt auf 7 % ab Oktober 2022 galt nur für Erdgas und Fernwärme[16]. Heizöl blieb die gesamte Zeit über bei 19 %. Nachdem die Sonderregel Ende März 2024 auslief, zahlen seitdem auch Gaskunden wieder 19 %.

Kann ein Vermieter die 19 % MwSt bei den Heizölkosten zurückbekommen?

Bei Wohnraumvermietung nein. Die Vermietung zu Wohnzwecken ist von der Umsatzsteuer befreit, daher ist kein Vorsteuerabzug möglich. Die gezahlte Mehrwertsteuer auf Heizöl ist für den Vermieter eine Betriebsausgabe, die die Einnahmen mindert, aber er bekommt sie nicht vom Finanzamt erstattet. Nur wenn ein Vermieter umsatzsteuerpflichtig vermietet (z.B. gewerbliche Vermietung mit Option zur MwSt), könnte er die Vorsteuer ziehen – im reinen Wohnungsbereich kommt das selten vor.

Dürfen Heizölkosten mit den Mietern abgerechnet werden?

Ja, absolut. Heizöl gehört zu den umlagefähigen Nebenkosten einer zentral beheizten Wohnanlage. Die Kosten für Heizöl können im Rahmen der jährlichen Heizkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden. Wichtig ist dabei die verbrauchsabhängige Aufteilung: Mieter zahlen gemäß ihrem gemessenen Verbrauch (und ggf. einem Anteil nach Wohnfläche) ihren Teil der Kosten. Die in den Heizölrechnungen enthaltene Mehrwertsteuer ist dabei schon im Abrechnungsbetrag enthalten – sie wird nicht extra ausgewiesen gegenüber dem Mieter.

Welche Steuern kommen neben der Mehrwertsteuer noch auf Heizöl drauf?

Neben der MwSt fallen zwei weitere Preisbestandteile ins Gewicht: Erstens die Energiesteuer (früher Mineralölsteuer), die pro Liter Heizöl einen festen Cent-Betrag ausmacht. Zweitens der CO₂-Preis, der pro Tonne CO₂-Emission erhoben wird und somit pro Liter Heizöl einen Aufschlag bewirkt (2024: ca. 10–12 ct/L). Beide Kosten sind bereits im Heizöl-Endpreis enthalten – und auf beide wird wiederum Mehrwertsteuer erhoben. Somit zahlt man Steuer auf Steuern, was Heizöl zusätzlich verteuert.