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Heizung entlüften in der Mietwohnung – Anleitung, Rechte und Pflichten

Veröffentlicht: 11. Januar 2026 Lesezeit: ~12 Minuten Aktualisiert: 12. Januar 2026

Kalte Heizkörper trotz aufgedrehtem Thermostat? Gluckernde Geräusche in den Rohren? Solche Anzeichen deuten meist darauf hin, dass sich Luft im Heizkörper befindet – Zeit zum Heizung entlüften. In einer Mietwohnung stellen sich dabei besondere Fragen: Darf der Mieter das selbst tun oder muss der Vermieter sich kümmern? Wer ist verantwortlich, und was, wenn die Heizung danach immer noch nicht richtig funktioniert? In diesem Ratgeber klären wir, wie Sie Heizkörper in der Mietwohnung richtig entlüften, welche Rechte und Pflichten Mieter und Vermieter dabei haben und geben praktische Tipps, damit es wieder wohlig warm wird.

Warum muss man Heizkörper entlüften?

In einem Heizsystem zirkuliert Wasser durch die Heizkörper, um Wärme abzugeben. Mit der Zeit kann sich Luft im Heizkörper ansammeln, besonders nach längerer Nichtbenutzung (z. B. zu Beginn der Heizperiode im Herbst). Die eingeschlossene Luft verhindert, dass der Heizkörper gleichmäßig warm wird: Oft bleibt der obere Bereich kalt, während nur der untere Teil heizt. Zudem hört man dann häufig Gluckern oder Pfeifen, wenn das Wasser an den Luftblasen vorbei fließt.

Das Entlüften schafft Abhilfe, indem die überschüssige Luft abgelassen wird. Warum ist das wichtig? Ein voll entlüfteter Heizkörper heizt effizienter. Die Wärme verteilt sich gleichmäßig, Räume werden schneller warm und es wird Energie gespart. Studien zufolge kann ein regelmäßiges Entlüften zu Heizkostenersparnissen führen, da die Heizungsanlage weniger arbeiten muss. Kurz: Entlüften erhöht den Wohnkomfort und senkt die Nebenkosten. Ignoriert man Luft im System, riskiert man nicht nur kalte Räume, sondern auch einen unnötig hohen Energieverbrauch.

Darf man als Mieter selbst die Heizung entlüften?

Grundsätzlich ja: Ein Mieter darf in seiner Wohnung selbst die Heizkörper entlüften, sofern er vorsichtig vorgeht. Das Entlüften ist ein relativ einfacher Vorgang und führt normalerweise nicht zu Schäden, solange man es korrekt macht. Es gibt keine gesetzliche Pflicht für Mieter, die Heizung selbst zu entlüften – aber es ist oft im eigenen Interesse. Wenn der Heizkörper kalt bleibt, muss der Mieter nicht tatenlos frieren, sondern kann das Problem in wenigen Minuten eigenständig lösen.

Wichtig: In Mehrfamilienhäusern mit Zentralheizung sollte der Mieter idealerweise vorher den Vermieter oder Hausmeister informieren, bevor er entlüftet. Warum? Beim Entlüften lässt man etwas Wasser und Luft aus dem Heizkreislauf. In einem großen Gebäude könnte das Heizungssystem Wasser nachfüllen müssen, damit genügend Druck bleibt. Oft übernimmt das die Hausverwaltung oder ein Installateur zentral im Heizungsraum. Durch unsachgemäßes oder massives Entlüften ohne Nachfüllen könnten theoretisch andere Wohnungen beeinträchtigt werden (z. B. wenn der Wasserdruck stark abfällt). In der Praxis ist das Entweichen von ein paar Schlückchen Wasser pro Heizkörper aber meist unproblematisch. Dennoch: Absprechen schadet nicht. Möglicherweise schickt der Vermieter auch gerne jemanden vorbei (Hausmeister oder Fachfirma), vor allem wenn mehrere Wohnungen betroffen sind.

Hinweis für Vermieter: Eine Klausel im Mietvertrag, die Mieter verpflichtet, selbst die Heizung zu entlüften oder einen Handwerker dafür zu bestellen, wäre unzulässig. Kleinreparatur-Klauseln dürfen solche Pflicht zur Selbstvornahme nicht auferlegen. Die Instandhaltung der Heizungsanlage obliegt im Kern dem Vermieter. Allerdings gehört einfaches Entlüften zu den zumutbaren Handgriffen, die ein Mieter freiwillig erledigen kann – ähnlich wie eine Glühbirne wechseln. Vermieter und Verwalter sollten ihren Mietern idealerweise eine kurze Anleitung oder Unterstützung anbieten, statt es strikt einzufordern.

Schritt-für-Schritt: Heizkörper richtig entlüften

Wenn Sie als Mieter (oder Vermieter) einen Heizkörper entlüften möchten, gehen Sie folgendermaßen vor. Die Prozedur ist in der Regel überall gleich:

  1. Vorbereiten: Drehen Sie das Thermostatventil voll auf (höchste Stufe) und warten Sie, bis der Heizkörper warm ist. So steht das Heizungswasser voll im System und drückt die Luft nach oben. Legen Sie einen kleinen Eimer oder eine Schale sowie einen Lappen bereit, um eventuelles Wasser aufzufangen.
  2. Entlüftungsventil finden: Das Entlüftungsventil befindet sich meist seitlich oben am Heizkörper, gegenüber dem Thermostat. Es ist eine kleine Vierkantschraube oder Öffnung. Sie benötigen einen Entlüftungsschlüssel (gibt es günstig im Baumarkt) oder manchmal passt ein Schraubendreher.
  3. Ventil öffnen: Halten Sie den Behälter und Lappen unter das Ventil. Setzen Sie den Schlüssel an und drehen Sie vorsichtig gegen den Uhrzeigersinn, höchstens eine halbe Umdrehung. Drehen Sie langsam, denn sobald das Ventil öffnet, entweicht die Luft mit einem Zischen.
  4. Luft entweichen lassen: Sie hören nun zischende Luft herausströmen. Halten Sie das Gefäß bereit, denn gleich kommt Wasser. Sobald kein Zischen mehr zu hören ist und stattdessen Wasser austritt, ist die Luft raus. Es reicht oft, ein paar Sekunden zu warten, bis ein kontinuierlicher Wasserstrahl kommt.
  5. Ventil schließen: Drehen Sie das Ventil nun im Uhrzeigersinn wieder zu, sobald Wasser kommt. Nicht zu fest anziehen, um das Ventil nicht zu beschädigen – handfest reicht. Trocknen Sie den Heizkörper mit dem Lappen ab, um Wasserflecken zu vermeiden.
  6. Heizung prüfen: Stellen Sie das Thermostat wieder auf die gewünschte Temperatur und beobachten Sie den Heizkörper. Er sollte nun gleichmäßig warm werden, ohne gluckernde Geräusche. Prüfen Sie ggf. andere Heizkörper in der Wohnung nach dem gleichen Vorgehen.

Hinweis: In Häusern mit mehreren Etagen entlüftet man am besten von unten nach oben. Beginnen Sie im Erdgeschoss und arbeiten Sie sich hoch, da Luft naturgemäß aufsteigt. So erreichen Sie insgesamt ein besseres Ergebnis.

Was tun, wenn die Heizung danach immer noch kalt bleibt?

Manchmal löst das Entlüften das Problem nicht vollständig. Wenn der Heizkörper trotz Entlüften nicht richtig warm wird, kann es mehrere Gründe geben:

  • Wasserdruck zu niedrig: Durch das Entlüften kann etwas Wasser verloren gehen. In Einfamilienhäusern oder Etagenheizungen muss man anschließend oft Wasser nachfüllen, damit der Anlagendruck wieder stimmt. In einer Mietwohnung mit Zentralheizung ist das Sache des Vermieters oder Hausmeisters. Sollte nach dem Entlüften also nur lauwarme Wärme kommen oder ein großer Heizkörper weiterhin kalt bleiben, informieren Sie den Vermieter, damit er den Heizungsdruck prüfen und Wasser nachfüllen lässt.
  • Thermostatventil klemmt: Es kommt vor, dass das Thermostat selbst klemmt (z. B. der Stift im Ventil bleibt stecken). Wenn ein Heizkörper gar nicht warm wird, könnte das der Grund sein – hier hilft leichtes Klopfen auf das Ventil oder Fachkenntnis. Mieter sollten in diesem Fall den Vermieter/Hausmeister informieren, anstatt selbst am Ventil zu hantieren.
  • Luft im gesamten System: Möglicherweise war sehr viel Luft im System, und es muss mehrfach entlüftet werden. Versuchen Sie es nach ein paar Stunden oder am nächsten Tag erneut. Wenn immer noch Geräusche da sind oder Teile kalt bleiben, ist eventuell an anderer Stelle Luft eingeschlossen (z. B. im Strang). Dann sollte ein Fachmann alle Heizkörper und ggf. die Steigleitungen entlüften.
  • Heizungsanlage defekt oder unausgeglichen: Wenn nur einzelne Wohnungen Probleme haben oder das Problem ständig wiederkehrt, liegt eventuell ein größeres Problem vor (z. B. Umwälzpumpe, hydraulischer Abgleich fehlt oder ein Defekt am Kessel). Diese Ursachen kann nur der Vermieter durch einen Fachbetrieb beheben lassen.

Als Mieter gilt: Spätestens wenn nach eigenem Entlüftungsversuch keine Besserung eintritt, den Vermieter informieren. Der Vermieter ist verpflichtet, für funktionierende Heizung zu sorgen. In der Heizperiode (typischerweise 1. Oktober bis 30. April) muss die Wohnung eine gewisse Mindesttemperatur erreichen können (oft um die 20 °C im Wohnbereich). Wird dieses Niveau nicht erreicht, liegt ein Mietmangel vor. Geben Sie dem Vermieter Bescheid und eine kurze Frist, das Problem zu lösen. Bleibt die Heizung kalt, dürfen Mieter unter Umständen die Miete mindern – etwa anteilig für die Tage ohne ausreichende Wärme. Dies sollte jedoch erst nach schriftlicher Mängelanzeige und idealerweise mit rechtlicher Beratung erfolgen. In den meisten Fällen lässt sich das Problem aber schneller lösen, indem der Vermieter für Reparatur oder Wartung sorgt.

Rechte und Pflichten: Wer ist für die Heizung zuständig?

Vermieterpflicht: Der Vermieter ist dafür verantwortlich, dass die Heizungsanlage insgesamt funktionstüchtig ist und gewartet wird. Er trägt die Kosten der Wartung und Reparatur der Heizung (sofern nichts anderes wirksam vereinbart ist). Dazu gehört auch, die Anlage im Herbst in Betrieb zu nehmen und zu entlüften, falls nötig. Viele Vermieter lassen jährlich einen Heizungscheck durch einen Fachbetrieb durchführen.

Mieterpflicht: Der Mieter seinerseits muss Mängel anzeigen. Bemerkt er also, dass die Heizung nicht richtig wärmt oder Geräusche macht, sollte er den Vermieter informieren – zumindest, wenn er das Problem nicht selbst leicht beheben kann. Ein Mieter ist aber nicht verpflichtet, selbst Hand anzulegen oder einen Handwerker zu beauftragen. Tut er es doch auf eigene Faust ohne Absprache, könnte er auf den Kosten sitzen bleiben. Deshalb: Bei größeren Problemen immer zuerst den Vermieter kontaktieren.

Kleine Maßnahmen zumutbar: Dinge wie Heizung entlüften oder einen Thermostatkopf mal abzunehmen und den Stift gängig zu machen, sind vergleichsweise kleine Handgriffe. Viele Mietverträge enthalten Kleinreparatur-Klauseln, die besagen, dass der Mieter Kosten für Bagatellreparaturen bis zu einem bestimmten Betrag übernimmt. Doch wichtig: Selbst solche Klauseln dürfen den Mieter nicht verpflichten, eigenständig Reparaturen oder Wartungen durchzuführen. Das Entlüften ist zwar simpel, aber rechtlich gesehen Teil der Instandhaltung der Heizungsanlage – und die obliegt dem Vermieter. In der Praxis wird es jedoch von Mietern oft freiwillig übernommen, weil niemand lange in der Kälte sitzen möchte.

Kostenfrage: Wenn die Heizung gewartet oder repariert werden muss (inklusive professionelles Entlüften, Nachfüllen etc.), zahlt das zunächst der Vermieter. Betriebskosten für Heizung (z. B. jährliche Wartung oder der Hausmeisterdienst) können als Nebenkosten umgelegt werden, sofern vertraglich vereinbart. Aber eine einzelne Handwerkerrechnung für das Entlüften eines Heizkörpers beim Mieter dürfte in der Regel nicht als Nebenkosten auf den Mieter abgewälzt werden, sondern fällt unter die Instandhaltungspflicht des Vermieters.

Zusammengefasst: Der Vermieter muss für Wärme sorgen, der Mieter muss Probleme melden. Beide profitieren davon, wenn einfache Lösungen wie Entlüften schnell umgesetzt werden – sei es eigenhändig durch den Mieter oder organisiert durch den Vermieter.

Tipps für den Umgang mit Heizungsproblemen

  • Entlüftung regelmäßig durchführen: Es schadet nicht, einmal zu Beginn jeder Heizperiode alle Heizkörper zu entlüften. So starten Sie optimal in den Winter. Vermieter können ihren Mietern diesen Tipp weitergeben oder zentral einen Service durchführen lassen.
  • Entlüftungsschlüssel bereithalten: Jeder Haushalt mit Heizkörpern sollte einen passenden Entlüftungsschlüssel griffbereit haben. Sie kosten nur wenige Euro und vermeiden im Notfall kalte Nächte. Vermieter können neuen Mietern ruhig einen Schlüssel als Willkommensgeschenk überlassen – so wissen alle, was im Fall der Fälle zu tun ist.
  • Vorsicht bei viel Luft: Wenn ein Heizkörper sehr viel Luft enthält (fast kein Wasser kommt beim Entlüften), brechen Sie den Vorgang ab und informieren den Hausmeister oder Vermieter. Es könnte ein größeres Problem vorliegen oder es müsste unbedingt Wasser nachgefüllt werden, was Laien nicht machen sollten.
  • Keine Scheu den Vermieter zu informieren: Mieter sollten sich nicht scheuen, bei anhaltenden Heizungsproblemen den Vermieter einzuschalten. Es liegt im Interesse des Vermieters, Schäden und hohe Energieverluste zu vermeiden. Eine kaputte Heizung oder ständige Luft im System deutet auf Wartungsbedarf hin.
  • Heizungsverhalten optimieren: Oft hilft es auch, das eigene Heiz- und Lüftungsverhalten anzupassen. Regelmäßiges Stoßlüften (statt ständig gekippter Fenster) und das Absenken der Heizung bei Abwesenheit können das Entstehen von Luft im Heizkreislauf reduzieren. Auch sollten Mieter darauf achten, dass Thermostate voll aufgedreht werden, wenn geheizt wird – halb geöffnete Ventile begünstigen manchmal die Bildung von Luftblasen.
  • Hydraulischer Abgleich prüfen lassen: Vermieter, die öfter mit ungleichmäßig warmen Heizkörpern konfrontiert sind, sollten über einen hydraulischen Abgleich der Anlage nachdenken. Dieser stellt sicher, dass alle Heizkörper im Gebäude gleichmäßig versorgt werden und kann dauerhaft für ruhigere, effizientere Heizungen sorgen.

Fazit

Heizung entlüften in der Mietwohnung ist meist kein Hexenwerk und kann oft vom Mieter selbst erledigt werden, um schnell wieder Wärme zu haben. Es gehört zwar nicht offiziell zu den Pflichten des Mieters, doch ein kleiner Handgriff kann viel bewirken: Der Wohnkomfort steigt und die Heizkosten sinken. Vermieter sollten ihre Mieter ermutigen, kleine Wartungsmaßnahmen wie das Entlüften durchzuführen oder zumindest schnell zu melden, wenn Heizkörper kalt bleiben. So werden größere Probleme frühzeitig erkannt. Am Ende wollen beide Seiten eine zuverlässig warme Wohnung ohne ineffizienten Energieverbrauch. Mit guter Kommunikation und ein wenig Know-how lassen sich Heizungsprobleme gemeinsam lösen. 🔧🔥

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FAQ: Häufige Fragen zum Entlüften der Heizung in Mietwohnungen

Muss ich als Mieter die Heizung selbst entlüften

Nein, verpflichtet sind Mieter nicht. Die Wartung der Heizung liegt grundsätzlich beim Vermieter. Aber das Entlüften ist ein einfacher Vorgang, den der Mieter freiwillig durchführen kann, um schnell für Wärme zu sorgen. Viele Mieter entlüften selbst, weil es in ein paar Minuten erledigt ist. Fühlt man sich unsicher, sollte man den Vermieter oder Hausmeister informieren, damit dieser die Entlüftung übernimmt.

Darf ich ohne Rücksprache mit dem Vermieter entlüften?

In der Regel ja, das Entlüften gilt als schonende Maßnahme ohne bleibende Veränderung an der Mietsache. Es ist Ihr gutes Recht, für funktionierende Heizkörper zu sorgen. In einem Mehrfamilienhaus ist es dennoch ratsam, den Vermieter oder Hauswart kurz zu informieren – insbesondere, wenn Sie vermuten, dass das Problem mehrere Wohnungen betrifft. Im Zweifelsfall kann der Vermieter koordinieren, dass die gesamte Anlage richtig entlüftet und eingestellt wird.

Wer zahlt, wenn ein Handwerker zum Entlüften kommen muss?

Muss tatsächlich ein Handwerker oder der Heizungsinstallateur kommen (etwa weil Luft in den Leitungen des gesamten Hauses ist oder Wasser nachgefüllt werden muss), trägt in der Regel der Vermieter die Kosten. Diese können ggf. über die Betriebskosten auf alle Mieter umgelegt werden, falls es als Wartung klassifiziert wird. Für eine einzelne Wohnung einen Handwerker zum Entlüften zu rufen, ist aber meist nicht nötig – und ohne Absprache sollten Mieter dies nicht selbst veranlassen, da sie sonst evtl. die Kosten tragen müssten.

Wie merkt man, dass Luft im Heizkörper ist?

Typische Anzeichen: Der Heizkörper gluckert oder rauscht hörbar, besonders wenn Sie das Ventil aufdrehen. Außerdem wird er nicht vollständig warm – oft bleibt die obere Hälfte kalt, während unten Wärme spürbar ist. Auch wenn ein Heizkörper deutlich länger zum Aufheizen braucht als andere, könnte Luft die Ursache sein. In solchen Fällen ist Entlüften der erste Schritt zur Problemlösung.

Wie oft sollte man Heizkörper entlüften?

Mindestens einmal im Jahr, idealerweise zu Beginn der Heizsaison (Herbst). Darüber hinaus immer dann, wenn Sie die genannten Symptome bemerken. Es schadet nicht, während der Heizperiode alle paar Monate zu horchen, ob die Heizkörper Geräusche machen, und gegebenenfalls kurz zu entlüften. Bei dauerhaften Problemen (Heizkörper muss ständig entlüftet werden) sollte der Vermieter die Anlage vom Fachmann prüfen lassen – hier liegt vermutlich ein größeres Problem vor.

Kann ich die Miete mindern, wenn die Heizung nicht warm wird?

Ja, grundsätzlich kann eine mangelhafte Beheizung einen Mietmangel darstellen, der zur Mietminderung berechtigt. Allerdings müssen dafür bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Der Mieter muss den Mangel (kalte Heizung) dem Vermieter anzeigen und eine Frist zur Behebung setzen. Bleibt die Wohnung über einen längeren Zeitraum deutlich unter den üblichen Temperaturen, kann die Miete angemessen gemindert werden – je nach Schwere des Mangels durchaus zwischen 10 % und 50 % für die betroffenen Tage/Zeiträume. Dies sollte jedoch im Zweifel mit rechtlicher Beratung durchgeführt werden. Ziel ist es immer, zuerst dem Vermieter Gelegenheit zur Reparatur zu geben. Oft lässt sich das Problem, gerade wenn es nur um Luft im Heizkörper geht, schnell lösen, sodass eine Mietminderung gar nicht nötig wird.